Hinweise zum Kinderflohmärt

Wer ist berechtigt am Chinderflohmärt einen Standplatz zu betreiben?

Der Kinderflohmärt ist geeignet für Kinder welche selbst in der Lage sind Gegenstände an ihrem Stand zu verkaufen, das heisst sie können mit Geld umgehen (Rechnen gehört da auch schon etwas dazu)

Ein z.B.  30 Jähriges Kind darf aber eindeutig nur als Kunde auftreten.

Auch ein Kind das nicht mit Geld umgehen kann,  zählen/herausgeben etc. sollte das erst mit den Eltern zuhause lernen...

Es ist nicht erwünscht dass Eltern ihre Kinder am Flohmärt vertreten oder behüten.

Kinder können sich gegenseitig helfen und Ablösungen organisieren, so dass sie selbst auch durch den Flohmarkt spazieren oder mal auf die Toilette gehen.

Selbstverständlich dürfen Eltern als Kunden auftreten aber sie sollen die Kinder bei ihrer Arbeit vor Ort nicht unterstützen müssen.

Eine Top Gelegenheit sich in Selbständigkeit zu üben ;-)

Betriebs Zeiten:

Am Samstag ab 8:00 Uhr ist die Rällikerstrasse gesperrt, danach dürfen sich die Kinder auf beiden Seiten im dafür vorgesehen Bereich der Strasse einrichten, Ein Camping Tisch, Plastik oder eine Wolldecke am Boden dienen als Verkaufsfläche. Bei schlechtem Wetter sind die notwendigen Regenschutz Massnahmen selbst zu organisieren. (Das gehört zum Geschäft eines Marktfahrers)